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Vorsorge

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: frühzeitig vorsorgen

Eine Studie des Uni-Klinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)  über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von UKE-Patienten zeigt:  39,8 Prozent der Vorsorgevollmachten und 44,1 Prozent der Patientenverfügungen waren aufgrund fehlerhaften Ausfüllens schwer interpretierbar. Hier hilft der SoVD Hamburg.

Immer mehr Menschen sind verunsichert, inwiefern ihre Wünsche in der derzeitigen Situation in Krankenhäusern berücksichtigt werden und wie man dies verbindlich regeln kann. Deshalb ist es wichtig, sich früh mit dem oft aufgeschobenen Thema auseinanderzusetzen und ältere Dokumente eventuell anzupassen. Während eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen werden sollen, macht eine Vorsorgevollmacht deutlich, wer sich im Fall der Fälle insbesondere um Behördenangelegenheiten oder Vermögensdinge kümmern soll.

„Dabei ist es wichtig, dass die Dokumente rechtsverbindlich formuliert sind. Vorgefertigte Formulare aus dem Internet reichen nicht aus“, sagt Klaus Wicher, Vorsitzender SoVD-Hamburg „Wer unsicher ist, findet bei uns Hilfe, für die Zeit vorzusorgen, wenn der eigene Wille den weiteren Weg nicht mehr dirigieren kann. „Es hilft, früh über die individuell gewünschte ärztliche und pflegerische Versorgung im Fall der Fälle nachzudenken. Eine Patientenverfügung muss dazu schriftlich verfasst sein und bestimmten Anforderungen genügen. Sie ordnet dann den eigenen Willen ohne Zeitdruck, ohne Handlungszwang.  Sie legt fest, welche Behandlung eingeleitet, beendet oder ausbleiben soll: lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, künstliche Beatmung ... Fehlt eine Patientenverfügung, entscheiden in der Notsituation andere Menschen!  

Eine Vorsorgevollmacht schreibt fest, wer Entscheidungen trifft und Vorgänge kontrolliert, wenn die eigene psychische und/oder physische Kraft nicht mehr reicht. Erst die schriftliche Vollmacht im unterschriebenen Original ist rechtssicher, dass Kinder, Partner oder bevollmächtigte Personen im Bereich der Medizin, Pflege aber auch der alltäglichen Rechtsgeschäfte entscheiden.

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de

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