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Steuern sparen leicht gemacht

Interview mit der Autorin Gabriele Waldau-Cheema! Die Autorin Gabriele Waldau-Cheema ist staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin. Sie leitet seit 20 Jahren Beratungsstellen des Aktuellen Lohnsteuerhilfevereins und arbeitet seit 30 Jahren für Steuerkanzleien.

Gabriele Waldau-Cheema

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

240 Seiten, 14,63 Euro (Preis gültig bis 31.12.2020, danach: 14,90 Euro)
vierfarbig Broschüre
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Bestellmöglichkeiten:
Internet: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
Telefon: 0211 / 38 09 555

Wer sollte diesen Ratgeber lesen?

Waldau-Cheema: Dieser Ratgeber ist interessant für Rentner und Pensionäre – aber auch für solche, die es einmal werden; denn eigentlich ist es nie zu früh, auch an die Absicherung im Alter zu denken. Das Buch gibt einen Gesamt-Einblick in die deutsche Einkommensbesteuerung mit den sieben Einkunftsarten. Insbesondere wenn Ruheständler mehrere verschiedene Renten beziehen, ist es wichtig, den Überblick zu haben. Noch wichtiger wird es, sich zu informieren, wenn weitere Einkünfte wie z.B. Vermietung und Verpachtung vorhanden sind.

Warum werden immer mehr Rentner steuerpflichtig?

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes werden seit 2005 u.a. auch die gesetzlichen Renten anteilig besteuert. Der steuerfreie Anteil der Renten wird jährlich abgeschmolzen bis schließlich in 2040 eine hundertprozentige Besteuerung der "Neurenten" erreicht ist.

Tatsächlich wird nicht eine einzelne Rente besteuert, sondern die Summe aller Einkünfte. Darauf findet dann die Steuertabelle Anwendung. Eigentlich müsste man nicht von Besteuerung der Renten, sondern vielmehr von Besteuerung der Rentner sprechen.

Müssen Rentner befürchten nach der Rentenerhöhung im Juli steuerpflichtig zu werden?

In den letzten Jahren sind die Rentenerhöhungen mit unter zwei Prozent ja eher mäßig ausgefallen. Gleichzeitig steigen anteilig auch die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die ja als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch der Grundfreibetrag von 8.652 € (in 2016) auf 9.408 € in 2020 ansteigt, ist allein wegen der Erhöhungen mit dem Eintritt in die Steuerplicht nicht zu rechnen. Für 2021 sind sogar 9.696 € bzw. 9.984 € für 2022 geplant.

Welche Rentner sollten eine Erklärung abgeben und was können sie absetzen?

Alle "Neurentner" sollten im Jahr des Rentenbeginns eine Steuererklärung einreichen, denn nicht selten wartet sogar eine Steuererstattung auf sie. Freiwillig Steuererklärungen einzureichen lohnt sich mitunter auch, wenn von den Guthabenzinsen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, die sich der Sparer erstatten lassen kann.

Je nach Einkunftsart ist das natürlich sehr unterschiedlich. Ganz allgemein kann ich sagen, dass im Bereich der Sonderausgaben und bei den außergewöhnlichen Belastungen ein hohes Sparpotential stecken kann. Ich denke dabei an Spenden, krankheitsbedingte Kosten wie Zuzahlungen, Brille, Hörgeräte, Zahnersatz aber auch Fahrten zu Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern.

Was sind die wichtigsten Neuerungen in Sachen „Steuererklärung“?

Neben den schon fast "normalen" Neuerungen wie beispielsweise die Anpassung der Grundfreibeträge (2020: 9.408 € / 2021: 9.696 €) und damit auch verbunden die Erhöhung der Höchstbeträge für den Abzug von Unterhaltsleistungen, gibt es auch ein paar „echte“ Neuerungen: Für den Veranlagungszeitraum 2020 wurden ganz neue Steuerformulare eingeführt. Hiervon sind auch Rentner betroffen, denn die Renten werden nun je nach Rentenart in der Anlage "R", "R-AUS und "R-AV/bAV" eingetragen.

Für die gro.zügige steuerliche Förderung der energetischen Sanierungen im Eigenheim – immerhin bis zu 40.000 € Steuerersparnis je Objekt – sind die Eintragungen im ganz neuen Formular "energetische Maßnahmen" vorzunehmen.

Und was ist in Sachen Corona wichtig?

Grundsätzlich hat die Corona-Pandemie auf die Steuererklärung der Rentner/Pensionäre wenig bis keine Auswirkung. Wer jedoch noch berufstätig ist, muss mit veränderten Werbungskosten rechnen – beispielsweise durch weniger Fahrten zur Arbeit infolge von "Home-Office-Tagen", dafür kommt aber eventuell der Ansatz des häuslichen Arbeitszimmers in Betracht. Wer von Kurzarbeit betroffen ist oder Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, muss „Progressionseinkünfte“ angeben und die Abgabe der Steuererklärung ist auf jeden Fall eine Pflicht. Steuerfrei bleiben die Übungsleiterpauschalen, die während der Pandemie weitergezahlt werden. Kleine „Steuergeschenke“ gibt es in Form von einmalig gezahltem Kindergeld und der befristeten Neuauflage der „degressiven AfA“.

Haben Sie noch einen besonderen Spar-Tipp?

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind seit einigen Jahren steuerbegünstigt. Anders als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, werden diese anteilig mit 20 Prozent direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen. Hier kann also nur sparen, wer überhaupt Steuern zahlt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Zahlung zwingend bargeldlos erfolgen muss. Gerade kleine Beträge werden häufig sofort bar beglichen – dann ist es vorbei mit der Steuererstattung.

Wer seine Haushaltshilfe oder den Gärtner ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale anmeldet, kann auch diese Kosten einschließlich der Sozialabgaben absetzen. Je nach Lohnhöhe ist die Steuererstattung sogar höher als die an die Minijobzentrale gezahlten Sozialabgaben. Die Anmeldung ist wirklich kinderleicht und ein gutes Gewissen ist neben der Steuerersparnis eine weitere Zugabe.
Und ganz neu ist die schon erwähnte steuerlichen Förderungen von energetischen Sanierungen im Eigenheim.

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